Auszug aus der Sitzung des Gemeinderates Deuerling vom 12.06.2018

Auszug aus der Sitzung des Gemeinderates Deuerling vom 12.06.2018

Bauanträge
Zu Beginn der Sitzung erteilte der Gemeinderat zwei Bauanträgen das gemeindliche Einvernehmen.

Vollzug der Baugesetze
Bebauungsplan Am Haslach, Planquartier IV
Es wurden die im Rahmen der 3. öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden eingegangenen Stellungnahmen mit Abwägungsvorschlägen; Verfahren nach § 3 Abs. 2, § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4a Absatz 3 BauGB bekanntgegeben.
Das Gremium hatte die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den Abwägungsvorschlägen vorweg in Kopie erhalten, diese wurden beschlussmäßig behandelt.

Genehmigung der Haushaltsatzung für das Haushaltsjahr 2018
Vom Landratsamt Regensburg wurde mitgeteilt, dass die vom Gemeinderat Deuerling beschlossene Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 rechtsaufsichtlich geprüft wurde. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Die Haushaltssatzung ist amtlich bekannt zu machen und muss gleichzeitig samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung öffentlich zugänglich sein.

Vollzug des Bayerischen Archivgesetzes; Kommunale Archivpflege
Die Gemeinden sind nach Art. 57 GO in Verbindung mit Art. 13 des Bayerischen Archivgesetzes verpflichtet, für die Archivierung ihrer Unterlagen in einem Archiv Sorge zu tragen; ggf. archivieren Gemeinden in Archiven, die in kommunaler Zusammenarbeit geschaffen werden. Die Gemeinde Deuerling ist bereits seit 2015 Mitglied beim Verein „Kommunale Archivpflege im Landkreis Regensburg e. V.“. Trotzdem muss die Gemeinde hierzu noch eine Satzung erlassen. Der Bayerische Städtetag stellt den Kommunen dazu eine Mustersatzung zur Verfügung.

Winterdienst: Räum- und Streupflicht
Der Vorsitzende berichtete, dass er von einem Gemeindebürger bzgl. des Winterdienstes beim Verbindungsweg zwischen „Am Burgfelsen und der Egelsburger Straße“ gebeten wurde, mit einer Beschilderung darauf hinzuweisen, dass kein Winterdienst durchgeführt wird und das Betreten des Weges auf eigene Gefahr erfolgt.
Die Gemeinde Deuerling hat im Oktober 2003 eine Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter erlassen.
In Folge dessen wurde die Verpflichtung zum Winterdienst auf die Grundstückseigentümer, an deren Grundstück eine öffentliche Verkehrsfläche grenzt, übertragen. Dabei muss die Verkehrsfläche nicht in seiner gesamten Breite von Schnee oder Eis befreit werden. Es genügt, einen schmalen Streifen von ca. 1,0 m zu räumen, sodass zwei Personen gefahrlos aneinander vorbeigehen können.
Das Aufstellen von Schildern mit der Aufschrift. „Kein Winterdienst“ oder „Weg wird nicht geräumt und gestreut“ hat rechtlich gesehen lediglich eine Hinweis- und Warnfunktion, sich (besonders) vorsichtig und angepasst zu verhalten. Eine Haftungsfreistellung wird dadurch nicht erreicht, da solche Schilder eine bestehende Winterdienstverpflichtung der Anlieger nicht aufheben.
Der Bitte kann deshalb nicht entsprochen werden, die Räum- und Streupflicht bleibt bestehen.

Straßenunterhalt: Behandlung und Unterhalt von Straßenbegleitgrün und Heckenpflege
Bürgermeister Eichhammer zeigte anhand von Bildern die unterschiedlichen Arten der Pflege des Straßenbegleitgrüns im Gemeindebereich.
Um das Straßenbegleitgrün in Zukunft etwas lebhafter zu gestalten schlug er vor, nur noch einen Streifen von ca. 1 m Breite entlang der Straße zu mähen und den restlichen Bereich als Blumenwiese anzusäen bzw. als solche zu belassen. Der Gemeinderat nahm dies zustimmend zur Kenntnis.

Instandsetzung des Schulungsraumes der FFW Heimberg
Im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses der FF Heimberg wurde die Heizung erneuert. Bisher ist der Schulungsraum mit Elektrospeicheröfen beheizt worden. Beim Abbau dieser Speicheröfen stellte man fest, dass der Boden unter den Öfen durch die Hitzeentwicklung stark in Mitleidenschaft gezogen wurde, deshalb beantragte die FF Heimberg die Erneuerung des Bodenbelages. Das Gremium war sich einig dass aufgrund dieser Abnutzung der Bodenbelag erneuert werden muss. Einzelheiten sind noch mit den Verantwortlichen der FFW Heimberg zu klären.

Bekanntgabe des Bayer. Landesbeauftragten für Datenschutz
Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen künftig bestimmte Bauherrendaten in der öffentlichen Sitzung sowie in der Tagesordnung nicht mehr bekanntgegeben werden.

Verteilung der Kraftfahrzeugsteuer im Haushaltsjahr 2018
Straßenunterhaltspauschale an die Gemeinden gemäß Art. 13 b Abs. 2 Satz 1 FAG
Bürgermeister Eichhammer konnte berichten, dass die Gemeinde Deuerling für die im Bestandsverzeichnis eingetragenen Gemeindestraßen (Gemeindeverbindungs- und Ortsstraßen) eine mit Regierungsschreiben vom 22.05.2018 durch die Regierung der Oberpfalz festgelegte Straßenunterhaltspauschale von Höhe von 30.000 € erhält.

Asylangelegenheiten
Mit Beschluss vom 16.05.2018 hat der Bayer. Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die Gebührenfestsetzung des Freistaates in der Asyldurchführungsverordnung für die Unterkunft und Verpflegung von anerkannten Asylberechtigten, die weiterhin in staatlichen Unterkünften leben, für unwirksam erklärt. In diesem Zusammenhang äußerte sich der VGH zu der zwischen dem Staat und den Kommunen bisher strittigen Frage, wer nach Beendigung des Verfahrens für die Unterbringung dieser sogenannten „Fehlbeleger“ zuständig sei. Nicht die einzelne Kommune, sondern ausschließlich der Freistaat selbst ist dem Grunde nach verpflichtet für die Unterbringung dieses Personenkreises Sorge zu tragen.

Bushäuschen Heimberg
Von Seiten des Gemeinderates wurde nachgefragt, ob im Rahmen der Umverlegung des Bushäuschens zum Feuerwehrhaus hin, evtl. auch die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h bis dorthin erweitert werden könnte. Bürgermeister Eichhammer sicherte zu, den Vorschlag im Rahmen einer Verkehrsschau prüfen zu lassen.

Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.